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Gesetze und Recht zu Airsoft in Deutschland

Rechtslage von Airsoft in Deutschland


Generell kann man sagen, dass Airsoft in Deutschland Grauzone bedeutet. Dennoch kann man einige Fakten auflisten, die die abschließende Erkenntnis eindeutig erscheinen lassen: Aktives, professionelles Airsoft ist in Deutschland nicht möglich.
Das liegt primär daran, dass es für ASGs (Airsoftguns; internationale Bezeichnung für Softairs) strenge Regelungen gibt.


Zugelassene Airsoftwaffen

Eine ASG muss immer - bevor sie nach Deutschland kommt - beim Beschussamt bzw. bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft werden, ob die Energe unter 0,5J (frei ab 14 Jahren), über 0,5J (frei ab 18 Jahren) oder in der Theorie sogar über 7,5J liegt. Bei letzterem Fall wäre es unmöglich diese ASG als freie Waffe zu importieren, was aber in der Praxis nie vorkommen wird, da es allein technisch kaum zu realisieren wäre, eine Airsoftgun auf eine Energie von über 7,5J zu bringen. Sollte die Energie unter 0,5J liegen, kann die ASG problemlos eingeführt werden - egal ob sie voll- bzw. halbautmatisch ist - ohne dass irgendein spezielles Zeichen auf der Waffe angebracht werden muss.
Sollte die Energie jedoch über 0,5J (und unter 7,5J) liegen, so darf die Waffe lediglich halbautmatisch schießen. Sollte diese ASG dennoch einen vollautmatischen Modus besitzen (in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um sogenannte AEGs, elektrisch betriebene ASGs), so muss dieser von einer dazu authorisierten Person (Büchsenmacher o.Ä.) entfernt werden. Zusätzlich muss auf der ab 18 Jahren frei erhältlichen Waffe ein Kennzeichen, das sogenannte F im Fünfeck, eingraviert werden, sowie der Kaliber (6mm bzw. 8mm BB) und der Importeur.


Spielen in Deutschland

Freie Waffen, die mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet wurden, dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, d.h. man darf die ASG nicht frei sichtbar tragen. Außerdem darf die ASG nicht geladen und Schussbereit transportiert werden, sondern Munition und Waffe müssen getrennt verpackt werden.
Mit einer freien Waffe darf ausschließlich auf Privatgrund geschossen werden, der soweit abgegrenzt ist, dass keine Kugel die Möglichkeit besitzt, das Gelände zu verlassen. Alternativ kann eine Sicherheitszone rund um das Gelände errichtet werden, die mindestens doppelt so groß ist wie die maximale Reichweite der freien Waffe. So müsste beispielsweise bei einer SAEG (Semi Automatic Electric Gun; AEG die nur halbautmatisch schießt) mit einer maximalen Reichweite von 40m die Sicherheitszone 80m breit sein.

ASGs mit einer Energie von unter 0,5J dürfen theoretisch in der Öffentlichkeit geführt werden, da sie laut Waffengesetz wie Spielzeug behandelt werden sollten, davon ist jedoch dringendst abgeraten.


Eigenimport von Airsoftwaffen

Freie Waffen, mit einer Energie von >0,5J, müssen vom Beschussamt auf ihre Energie geprüft werden und mit einem F im Fünfeck sowie der Kaliberangabe versehen werden. Zuallererst ist für den Eigenimport von Airsoftwaffen mit einer Energie von >0,5J eine Genehmigung von der zuständigen Waffenbehörde notwendig. Die ASG darf man auf keinen Fall zu sich nach Hause schicken lassen, sondern sie muss zum zuständigen Beschussamt geschickt werden. Vorher muss noch das örtliche Zollamt über den Eigenimport in Kenntnis gesetzt werden. Das Beschussamt holt die Waffe vom Zollamt ab, was jedoch kostenpflichtig ist (ca. 40€). Anschließend wird die Waffe geprüft und nachher zu einem nach Hause geschickt bzw. zur Abholung bereit gestellt. Zustätzlich kostet das Eingravieren des F im Fünfecks noch 117€ und der Zoll erhebt zur Mehrwertsteuer (16%) noch maximal 12,4% des Warenwertes an Gebühren.
Airsoftwaffen mit einer Energie von <0,5J müssen ebenfalls beim Beschussamt geprüft werden, jedoch fallen Gebühren für das F im Fünfeck weg.
Informationsquelle: blowback.de mit freundlicher Unterstützung von zschmidt.


Import von Tuningteilen und Zubehör

Tuningteile und Zubehör dürfen generell nach Deutschland importiert werden, jedoch mit einigen Ausnahmen:

-Innenläufe
-Taclights, die zum Montieren an Waffen gedacht sind
-Laser, die zum Montieren an Waffen gedacht sind
-Pistolenschlitten
-Waffenmontagen für Taclights bzw. Laser

Bei Innenläufen genügt es jedoch oft, den Zollbeamten seinen Ausweis zu zeigen, um zu beweisen, dass man nicht minderjährig ist.


Tuning von Airsoftwaffen

Ein Tuning bei Airsoftwaffen muss in den meisten Fällen von einem Büchsenmacher eingebaut werden, es ist jedoch auch möglich, eine Genehmigung von der zuständigen Waffenbehörde zum Selbsteinbau zu bekommen. Anschließend muss die Waffe meistens beim zuständigen Beschussamt neu beschossen werden. Eine ohne die Hilfe des Büchsenmachers oder ohne Einholung einer Genehmigung zum Selbsteinbau getunte Airsoft ist illegal, da das F im Fünfeck dadurch wertlos wird.

www.softairforum.de/Wo_ist_Airsoft_legal.html
 

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